Wir machen derzeit kein TFP
Veröffentlichungsrechte
Zusätzliche Rechte für das Model:
Honorar / Aufwandsentschädigung:
1. Bildrechte Model
Das Recht des Models zur Nutzung der entstandenen
Bilder sollten im Umfang vertraglich geregelt werden. Der Fotograf bleibt die ganze Zeit über Urheber und verteilt
lediglich Nutzungsrechte an das Model. Üblich ist es die Nutzung des Models zum Zweck der Eigenwerbung zu gestatten. Das
bedeutet praktisch ihr dürft die Bilder für eure Zwecke nutzen. Die beinhaltet zum Beispiel die Veröffentlichung auf
Social Media Plattformen. Des Weiteren könnte ihr die Bilder mit in eure Sedcard aufnehmen oder euch mit dem entstandenen
Bildmaterial direkt für Agenturen o.ä. bewerben.
Möchtet ihr die Bilder über diese Zwecke hinaus nutzen klärt das im Vorfeld direkt mit dem Fotografen ab.
Achtet bei der Nutzung der Bilder
auch darauf, den Namen des Fotografen (Webseiten: www.bycosaphotography.ch Instagram: www.instagram.com/bycosaphotography oder Facebookseite:
www.facebook.com/bycosaphotography) deutlich zu erwähnen .
Wichtig und nicht zu vergessen: Wenn
ihr noch minderjährig seid, so wird der Vertrag erst mit Unterschrift eines Elternteils und des Models wirksam.
Die Beiträge müssen ph&edit: BYCOSAPHOTOGRAPHY im Kommentar/Markierung aufweisen (Mention Link auf Facebook Seite: https://www.facebook.com/bycosaphotography und/oder Instagramm: https://www.instagram.com/bycosaphotography und/oder Homepage: https://www.bycosaphotography.ch/
2. Urheberrechte Fotograf
Der Fotograf hat die Bilder „geschaffen“ und
besitzt demnach auch die Urheberrechte an den Ergebnissen. Genau wie das Model hat auch der Fotograf Rechte an der Nutzung
der Bilder. Wichtig ist hier die vertragliche Regelung, welche die Nutzung des Fotografen im Umfang bestimmt. So sollte
sowohl vereinbart werden in welchem Kontext die Bilder veröffentlicht werden dürfen und über welches Medium. Je genauer
der Umfang der Nutzung beschrieben wird desto weniger Streit kann es im Nachhinein zwischen euch und dem Fotografen geben.
So wie ihr hat auch der Fotograf Interesse die Bilder als Eigenwerbung zu nutzen, das bedeutet, dass er die Fotos z.B. auch
auf der eigenen Homepage veröffentlicht. Ausgeschlossen ist in der Regel die kommerzielle Nutzung durch den Fotografen.
Beispiele für eine kommerzielle Nutzung: Partyfyer-E-Mail – Werbung-Werbeanzeigen-Fernsehspots-Bannerwerbung.
3.Veränderung
Eine Veränderung – insbesondere Verfremdung und/oder Ausschnitt- der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht
gestattet. Das Model darf aus allen Bildern 5-10 Bilder aussuchen, die vom Fotografen bearbeitet werden (Digitale JPG
Entwicklung, Weissabgleich, Sättigung, Schärfe). Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass alle
Aufnahmen ggf. mit anderen Bildern, Texten oder Grafken kombiniert, beschnitten, verändert oder nach Ermessen des
Fotografen modifziert werden dürfen. Verpfichtet sich mindestens 25% der bearbeiten Bilder in gleiche viele Post auf
Facebook und andere Seiten zu publizieren. Die Beiträge müssen ph&edit: www.bycosaphotography.ch (Mention Link auf
Facebook Seite http://www.facebook.com/bycosaphotography , Instagram @bycosaphotography ) im Kommentar aufweisen.
Die nicht bearbeite Bilder (Bilder ohne Logo) dürfen nicht im Web, Facebook,Instagram oder Print Medien publiziert werden. Auf Wunsch werden die gewünschten Bilder für die Publikation aufbereitet. Aufwendige Bearbeitungen und Druckaufbereitung wird nicht als TFP Leistung erbracht.
Diverses
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen
bedürfen der Schriftform. Zusätze und Sondervereinbarungen sind von beiden Parteien zu unterschreiben. Sofern Teile oder
einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen
sollten, bleiben die übrigen Teile dieses Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Das Model darf
Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschliessen. Dies bedarf der nachträglichen
schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen
bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Die pauschale
Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Termine
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist
dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 5 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Sollten bereits
Kosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von
höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Aussen.
Kopiere den obigen Text und füge ihn in das Feld unten im Formular ein !!!
Ich stimme dem oben genannten Vertrag zu:
Bitte sende mir noch 3 Bilder von Dir auf info@bycosaphotography.ch (1x Gesicht, 1x Seitenprofil, 1x Ganzkörper